Klimafreundliche Kälte

Übersicht

Beitragssätze

Beitragssätze Klimafreundliche Kälte

Hier finden sie die detailierte Übersicht der unterschiedlichen Beitragssätze des Modul 1: Vorzeitiger Ersatz, Modul 2: Klimafreundliche Kleinanlagen und Modul 3: Kältemittelwechsel.

Beitragssätze Modul 1: Vorzeitiger Ersatz

Der Förderbeitrag berechnet sich anhand der Art und Menge des Kältemittels der ersetzten Anlage und der entsprechenden Beitragssätze. Übersteigt die berechnete Abgeltung 90% der Investitionskosten, so wird die Abgeltung auf 90% der Investitionskosten festgelegt. Massgebend dafür ist der tiefere Wert von (i) den erwarteten Investitionskosten gemäss Angabe im Antrag oder (ii) den anhand der Bauabrechnung belegten Investitionskosten in der Projektdokumentation. Beträge über CHF 200'000 werden in zwei Tranchen ausbezahlt. Die Stiftung behält sich vor, die Beitragssätze zu ändern. Es gilt der zum Zeitpunkt der Antragseinreichung geltende Beitragssatz.

Supermarktkälte

Gewerbe-, Industrie- & Klimakälte

Beitragssätze Modul 2: Klimafreundliche Kleinanlagen

Die Höhe des Förderbeitrags für klimafreundliche Kleinanlagen unterhalb der Leistungsgrenze der ChemRVV ist pauschal für Anlagen des Typs a, b, c festgelegt. Die Förderbeiträge abweichender Ausführungen (Typ d) werden im Einzelfall geprüft.

Typ a: CO₂-Kälteanlage in kleinem Verkaufslokal. CHF 400 / Laufmeter TK und NK

Typ b: CO₂-Kombianlage Kühlung Klimatisierung. Pauschal CHF 10'500

Typ c: CO₂-Kombianlage Kühlmöbel, Kühlräume. Pauschal CHF 6'000

Typ d: Förderbeitrag wird individuell bestimmt.

Beitragssätze Modul 3: Kältemittelwechsel

Der Förderbeitrag berechnet sich anhand der Menge des entnommenen und fachgerecht entsorgten Kältemittels und der entsprechenden Beitragssätze. Übersteigt die berechnete Abgeltung 90% der Investitionskosten, so wird die Abgeltung auf 90% der Investitionskosten festgelegt. Die Stiftung behält sich vor, die Beitragssätze zu ändern. Es gilt der zum Zeitpunkt der Antragseinreichung geltende Beitragssatz.