Die Zeit wird knapp

Stiftung KliK | Zum Jahresbeginn ist das revidierte CO2-Gesetz in Kraft getreten. Zwar steht die Entscheidung des Bundesrats über die zugehörige CO2-Veorordnung mit den Umsetzungsbestimmungen noch aus. Wir gehen aber davon aus, dass dieses Jahr 25 Prozent der CO2-Emissionen aus der Nutzung fossiler Treibstoffe kompensiert werden müssen und dass dieser Prozentsatz bis 2030 auf 50 Prozent ansteigt. Die Stiftung KliK muss somit über einen Zeitraum von sechs Jahren mit von ihr finanzierten und vom Bund zertifizierten Klimaschutzprojekten Treibhausgasreduktionen von geschätzt 30 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent bewirken.

Etwa ein Drittel dieser Menge muss dabei innerhalb der Schweiz reduziert werden. Der allergrösste Teil der Projekte, die diese Reduktionsleistung erbringen werden, ist bereits bekannt und in Betrieb. Von den übrigen 20 Millionen Tonnen CO2-Reduktion, die ausserhalb der Schweiz stattfinden soll, kann aber erst ein Viertel als halbwegs gesichert gelten. Dahinter stehen 12 Programme in sechs Ländern, von denen allerdings erst zwei von der Schweiz bewilligt wurden. Dies der Stand nach mehr als fünf Jahren intensiver Bemühungen.

36 weitere Programme sind in der Entwicklung weit fortgeschritten. Das Beschaffungsziel ist somit durchaus in Reichweite, nur wird die Zeit bis 2030 zunehmend knapp. Wenn die Stiftung KliK einen ausreichenden finanziellen Anreiz zur Umsetzung der Programme leisten können soll, muss sie deren Zertifikate bis 2035 erwerben können. Dazu muss der Bundesrat den Kompensationssatz in der anstehenden CO2-Verordnung bis 2035 festlegen. Er würde damit ein Zeichen setzen für Kontinuität und Investitionssicherheit.

Schweiz im Fokus

Änderungen in den Förderprogrammen 2025

Im Hinblick auf die aktuell geltende Laufzeitbeschränkung bis 2030 gibt es im laufenden Jahr einige Änderungen bei unseren Förderprogrammen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht:

E-Baufahrzeuge und E-Hoflader

Fahrzeuge, die ab dem 1.1.2025 in Betrieb gehen, erhalten den Förderbeitrag neu jährlich ausbezahlt und nicht mehr als Vorauszahlung nach Inbetriebnahme. Die Fördersumme pro Fahrzeug bleibt dieselbe. Wir engagieren uns zudem in der Forschung zum Thema elektrische Baumaschinen, gemeinsam mit der Hochschule Luzern und den Städten Zürich, Basel und Luzern.

Wasserstoff-Mobilität

Die Stiftung KliK hat durch ihre eigenen Förderprogramme für Wasserstoff-Busse und schwere Nutzfahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb den Umstieg auf klimafreundliche Technologien unterstützt. Die Anmeldephase endete am 31. Dezember 2024. Die bislang geförderten Projekte laufen bis 2030 weiter und tragen zur Dekarbonisierung des Schwerverkehrs bei.

Elektrische schwere Nutzfahrzeuge

Ziel des Programms, das die Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) betreibt, ist die Reduktion von CO₂-Emissionen durch den Kauf und Betrieb elektrischer schwerer Nutzfahrzeuge (E-SNF). Ab 2025 können nur noch bestimmte Fahrzeuge neu ins Programm aufgenommen werden. Da die CO₂-Verordnung ab 2025 Emissionsgrenzen für SNF vorschreibt, können Emissionsreduktionen bei E-SNF nicht mehr angerechnet werden.

Warmwassersparprogramm

Das Programm der Stiftung myclimate, dass sich an private Haushalte, aber auch an öffentliche Verwaltungen, Energieversorgungsunternehmen, Wohnbaugenossenschaften oder Firmen richtete, wurde erfolgreich umgesetzt. Bis zum 31. Dezember 2024 hatten Interessierte die Möglichkeit, sparsame Duschbrausen und Durchflussbegrenzer vergünstigt zu erwerben. Diese Phase ist nun abgeschlossen. Es werden keine neuen Projekte mehr aufgenommen.

Wärmeverbünde

Das Förderprogramm für Wärmeverbünde mit klimafreundlichen Energiequellen wie Biomasse oder Abwärme kann neue Projekte nur noch bis Ende 2025 aufnehmen. Die Anmeldung eines neuen oder erweiterten Wärmeverbunds mit erneuerbaren Energiequellen ist deshalb noch bis spätestens 31.12.2025 möglich. Um eine Förderung zu erhalten, muss ein Projekt vor der ersten namhaften Auftragsvergabe (z.B. Bestellung Kessel oder Werkvertrag) am Programm angemeldet werden.

Klimafreundliche Kälte

Eine Anmeldung bzw. eine Einreichung von Anträgen zu den drei Modulen "Vorzeitiger Ersatz von HFKW-Anlagen", "Klimafreundliche Kleinanlagen" und "Kältemittelwechsel in HFKW-Anlagen" ist nur noch bis 30.6.2025 möglich. Die Umsetzung eines klimafreundlichen Kälteprojekts muss 2025 erfolgen. Danach werden alle Module des Förderprogramms eingestellt.

Im Portrait: Landwirtschaftliche Biogasanlage Courtemelon

Foto: Verband der Schweizerischen Gasindustrie

Sie ist ein stattliches Pionierprojekt: die landwirtschaftliche Biogasanlage EcoBioVal in Courtemelon im Kanton Jura. Seit Mitte Januar 2024 speist sie Biomethan ins lokale Gasnetz ein – als erste landwirtschaftliche Biogasanlage, die in der Westschweiz erneuerbares Gas ins Netz einspeist. Die Stiftung KliK fördert das Projekt im Jura und durfte die Anlage besuchen.

Klimafreundliche Kühlung fürs Gemüse

Der frühzeitige Ersatz von Kälteanlagen mit klimaschädlichen Kühlmitteln lohnt sich – auch für landwirtschaftliche Produktionsbetriebe! Ein inspirierendes Beispiel dafür ist die Gamper Gemüsekulturen AG aus Stettfurt, die am Förderprogramm Klimafreundliche Kälte der Stiftung KliK teilnimmt. Erfahren Sie mehr über dieses Vorzeigeprojekt und wie der Betrieb aktiv zum Klimaschutz beiträgt.

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Veranstaltungen Schweiz
6. März 2025 | 13.15 bis 16.30 Uhr

PUSCH Erfahrungsaustausch

“Thermische Netze und das knappe Geld”, Input-Referate und moderierter Workshop, Hotel Krone Unterstrass, Zürich