Unternehmen

Deponiegas

Von der Teilnahme zum Förderbeitrag

Förderverfahren

Teilnahme erfolgt über E-Mail

Die Anmeldung beim Programm und die Projektdokumentation erfolgen per E-Mail an deponiegas@klik.ch.

01 Teilnehmen: Vor Bestellung schnell und einfach Antrag stellen

Um am Programm teilzunehmen, muss vor der ersten massgeblichen Investition in das Projekt ein Antrag an deponiegas@klik.ch werden. Dabei müssen Angaben zur Referenzentwicklung sowie zu den Investitions- und Betriebskosten gemacht werden.

Nach positiver Antragsprüfung erhalten Sie von der Stiftung KliK eine Bestätigung sowie einen Teilnahmevertrag per Post. Der Vertrag hält die Höhe der Abgeltung pro Tonne reduziertem CO₂-Äquivalent und die Modalitäten ihrer Auszahlung fest. Zudem bestimmt er die Pflichten des Programmteilnehmers, insbesondere zur Erfassung und Mitteilung von Daten. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis Ende 2030.

Die vollumfänglichen Pflichten des Programmteilnehmers sind im Teilnahmereglement beschrieben.

02 Projekt dokumentieren: Nach Inbetriebnahme Nachweise einreichen und jährlich Zählerstände erfassen

Sobald die Entgasungsanlage den Betrieb aufnimmt und die zur Messung der Monitoring-Parameter notwendige Infrastruktur installiert ist, meldet der Programmteilnehmer dies der Stiftung. Zur geforderten Infrastruktur gehören ein Computer zur Datenerfassung mit einem GSM Modul zur Datenübermittlung sowie eine witterungssichere Unterbringung. Der Programmteilnehmer und die Projektkontrollstelle führen anschliessend die Initialisierung des Monitorings vor Ort durch, wo geprüft wird, ob die Messinfrastruktur den Anforderungen der Stiftung genügt.

Für jedes Kalenderjahr wird ein Monitoring durchgeführt, bei welchem anhand der Messdaten die erzielte Emissionsreduktion berechnet wird. Folgende Parameter werden kontinuierlich aufgezeichnet:

  • Methan- und Kohlendioxid-Konzentrationen im Deponiegas

  • Druck, Temperatur und Durchfluss des Deponiegases

  • Betriebsparameter des Entgasungssystems wie z.B. die Laufzeit des Gebläses oder die Temperatur der Fackel

Die Projektkontrollstelle verarbeitet und validiert die erfassten Messdaten und bestimmt die erzielte Emissionsverminderung. Die Daten werden dem Programmteilnehmer zur Bestätigung vorgelegt. Mit den bestätigten Messdaten erstellt die Stiftung den Monitoringbericht für das jeweilige Monitoringjahr. Dieser wird durch eine unabhängige Prüfstelle verifiziert und anschliessend dem BAFU mit dem Antrag zur Ausstellung der nachweislich erzielten Bescheinigungen eingereicht. Die vollumfänglichen Anforderungen an die Datenerfassung sind im Monitoring-Handbuch beschrieben.

03 Förderbeitrag erhalten: Nach positiver Nachweisprüfung Investitionsbeitrag und Betriebsbeiträge erhalten

Die Stiftung teilt dem Programmteilnehmer die durch das BAFU anerkannte Emissionsverminderung und die Höhe des damit fällig gewordenen Förderbeitrags mit und fordert den Programmteilnehmer zur Rechnungsstellung auf.

Programm Deponiegas

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