Stiftung KliK
Aktivitäten im Ausland
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Internationale Aktivitäten der Stiftung KliK
Wir fördern im Ausland diverse Klimaschutzaktivitäten in Ländern mit bilateralem Klimaabkommen.
Die Schweiz sieht im Rahmen ihres Klimaziels vor, nicht nur die inländischen Emissionen zu begrenzen, sondern auch Emissionen im Ausland zu reduzieren. Die Schweiz will dazu Artikel 6.2 des Pariser Übereinkommens nutzen, um solche Emissionsreduktionen als Beitrag zu ihrem Klimaziel anzurechnen. Dazu bedarf es eines bilateralen Klimaabkommens, das die doppelte Anrechnung der Emissionsreduktionen ausschliesst. Die Stiftung KliK finanziert die Entwicklung von Klimaschutzaktivitäten und kauft die resultierenden, als Internationally Transferred Mitigation Outcomes (ITMOs) bezeichneten Emissionszertifikate, die sie an die Schweiz übergibt.
Die von der Stiftung KliK unterstützten Klimaschutzaktivitäten müssen sowohl von der Schweiz wie auch vom jeweiligen Partnerland autorisiert werden. ITMOs werden nur für verifizierte Emissionsreduktionen ausgestellt, die über jene hinausgehen, zu denen sich das Partnerland unter dem Pariser Übereinkommen selbst verpflichtet hat. Im Einklang mit Artikel 6 des Pariser Übereinkommens wird im Rahmen der Autorisierung geprüft, inwieweit die konkrete Klimaschutzaktivität die Ambitionen der beteiligten Länder stärkt und soziale, ökologische und gesundheitliche Vorteile erzielt.
Bilaterale Klimaabkommen
Wie kommt ein Land zu einem bilateralen Klimaabkommen mit der Schweiz?
Die Vertreter interessierter Länder müssen sich direkt an das schweizerische Bundesamt für Umwelt (BAFU) wenden und die Aufnahme von Gesprächen beantragen. Die Stiftung KliK ist in die Auswahl von Ländern und den Abschluss der bilateralen Klimaabkommen nicht involviert.