Das Programm für klimafreundliche Kälteanlagen der Stiftung KliK wird per Ende 2025 eingestellt. Dies vor dem Hintergrund, dass die gesetzliche Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure und damit der Auftrag an die Stiftung KliK, Klimaschutzprojekte zu finanzieren, noch bis Ende 2030 gilt. Eine Fortführung darüber hinaus ist noch ungewiss.

Zudem werden klimaschädliche Kältemittel immer schärfer reguliert: Ab 2030 gilt ein Nachfüllverbot für besonders klimaschädliche Kältemittel. Die anhaltende Wirkung eines Umstiegs auf klimafreundliche Kältemittel, die durch das Programm ausgelöst wird, wird damit bei Umsetzung nach 2025 zu klein für den Weiterbetrieb des Förderprogramms.

Projekt bis Mitte 2025 anmelden und bis Ende 2025 umsetzen

Damit Sie für Ihr klimafreundliches Kälteprojekt noch eine Förderung erhalten können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Modul 1 “Vorzeitiger Ersatz von HFKW-Anlagen”:

  • Antragseinreichung bis 30.6.2025

  • Stilllegung bis 31.12.2025 → volle Beitragssätze

  • Stilllegung bis 30.6.2026 → gekürzte Beitragssätze: um 20% bei Bestandsanlagen mit Kältemitteln mit Treibhauspotential von 2500 oder mehr, um 10% bei Bestandsanlagen mit Kältemitteln mit Treibhauspotential unter 2500

  • Bei späterer Stilllegung keine Förderung mehr

Modul 2 “Klimafreundliche Kleinanlagen”:

  • Antragseinreichung bzw. Anmeldung bis 30.6.2025

  • Inbetriebnahme bis 31.12.2025

  • Bei späterer Inbetriebnahme keine Förderung mehr

Modul 3 “Kältemittelwechsel in HFKW-Anlagen”:

  • Anmeldung bis 30.6.2025

  • Umrüstung bis 31.12.2025

  • Bei späterer Umrüstung keine Förderung mehr