Die Stiftung Klimaschutz und CO₂-Kompensation KliK nimmt als Kompensationsgemeinschaft den Inverkehrbringern fossiler Treibstoffe die im CO₂-Gesetz festgehaltene Pflicht ab, einen Teil der bei der Nutzung der Treibstoffe entstehenden CO₂-Emissionen zu kompensieren. So sind im Zeitraum 2021 bis 2024 durchschnittlich 18% der CO2-Emissionen aus Treibstoffen mittels sogenannter Bescheinigungen zu kompensieren. Eine Bescheinigung wird vom Bund ausgestellt für den Nachweis, dass in der Schweiz oder im Ausland mittels eines vom Bund autorisierten Projekts die Emission einer Tonne CO2 vermieden wurde.
Gegenwärtig entrichten die Teilnehmer der Kompensationsgemeinschaft der Stiftung KliK in Form monatlicher Akontozahlungen ein Entgelt von fünf Rappen pro Liter Treibstoff. Dieses wird voraussichtlich ausreichen, um die Kosten zur Erfüllung der Kompensationspflicht bis einschliesslich 2024 zu decken.
Mit der für 2025 geplanten Revision des CO2-Gesetzes wird der Kompensationssatz im Zeitraum 2025 bis 2030 auf mutmasslich durchschnittlich 44% steigen. Um die Kosten zur Beschaffung der zusätzlich benötigten Bescheinigungen decken zu können, erhöht die Stiftung KliK das von den Teilnehmern der Kompensationsgemeinschaft erhobene Entgelt mit Wirkung ab 1. Januar 2024 auf acht Rappen pro Liter Treibstoff. Bereits heute geht die Stiftung KliK zur Erfüllung der Kompensationspflicht Verpflichtungen gegenüber Projektpartnern zum Erwerb der von ihnen bis 2030 erzeugten Bescheinigungen ein.
Die Stiftung KliK rechnet damit, die zusätzlichen 26 Prozentpunkte an Kompensationspflicht mittels internationaler Bescheinigungen erfüllen zu können, die aus Emissionsreduktionsaktivitäten im Ausland stammen. Diese sind in der Beschaffung erheblich günstiger als nationale Bescheinigungen. Aus diesem Grund geht die Stiftung KliK davon aus, mit der anstehenden Erhöhung des Entgelts um lediglich drei Rappen pro Liter Treibstoff die Erfüllung der deutlich erhöhten Kompensationspflicht finanzieren zu können.
Zürich, 21. September 2023