Die Schweiz nutzt Artikel 6.2 des Pariser Übereinkommens, um den Klimaschutz gemeinsam mit Partnerländern voranzubringen und über Kohlenstoffmärkte finanziell nachhaltig zu gestalten. In diesem sogenannten kooperativen Ansatz gelten strenge Reglementierungen. Jede projektierte Minderungsmassnahme muss unabhängig geprüft und anschliessend bilateral autorisiert werden. Drei Aktivitätseigner, die sich diesen Herausforderungen erfolgreich gestellt haben, sind WAHU aus Ghana, die die städtische Mobilität mit vor Ort gebauten E-Bikes umgestalten wollen, Colbún aus Chile, die mit einer 228-MW-Speicheraktivität Chiles Energiewende vorantreiben wollen, sowie Africa Climate Solutions, die für das Programm Solar Rooftop 500 in Marokko verantwortlich sind.

Auch Schweizer Klimaschutzprojekte der Stiftung KliK müssen seit jeher strengen Anforderungen des Bundesamts für Umwelt nachkommen. Besonders wirksam hat dies das Förderprogramm für Wärmeverbünde über die letzten 10 Jahre getan. Mit Blick auf den Horizont 2030 ist die Anmeldefrist Ende 2025 beendet worden – obwohl das Potential nicht ausgeschöpft wurde, wie Jürg Liechti des Programmbetreibers Neosys AG im Interview sagt.

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