Mitte März einigten sich National- und Ständerat auf das revidierte CO₂-Gesetz für den Zeitraum von 2025 bis 2030. Es wird am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Stiftung KliK hat weiterhin den gesetzlichen Auftrag, mit Klimaschutzmassnahmen im In- und Ausland einen Teil der Treibhausgas-Emissionen der Schweiz zu kompensieren.

Projekt anmelden und umsetzen: je früher, desto besser!

Aufgrund des Auslaufens des Kompensationsmechanismus und des Nachfüllverbots für Kältemittel mit einem GWP von 2500 oder mehr ab 2030, muss die Stiftung KliK die Aufnahme neuer Projekte im Programm Klimafreundliche Kälte in den kommenden Jahren einschränken.

Um im verbleibenden Zeitraum bis 2030 weiterhin die aktuell attraktiven Beiträge zahlen zu können, können wir neue Projekte nur noch wie folgt aufnehmen:

Modul 1 “Vorzeitiger Ersatz von HFKW-Anlagen”:

  • Volle Beitragssätze bei Umsetzung (= Stilllegungsdatum) bis Ende 2025

  • Gekürzte Beitragssätze bei Umsetzung bis Ende 2026

Modul 2 “Klimafreundliche Kleinanlagen”:

  • Volle Beitragssätze bei Umsetzung (= Datum Inbetriebnahme) bis Ende 2025, danach Einstellung des Moduls

Modul 3 “Kältemittelwechsel in HFKW-Anlagen”:

  • Volle Beitragssätze bei Umsetzung (= Umrüstungsdatum) bis Ende 2025

  • Gekürzte Beitragssätze bei Umsetzung bis Ende 2026

Förderprogramm

Klimafreundliche Kälte

Drei Module im Bereich klimafreundliche Kälte fördern verschiedene Massnahmen zum Einsatz klimafreundlicher Kältemittel.