Gebäude
Mobile Pelletheizungen
Von der Teilnahme zum Förderbeitrag
Teilnahme erfolgt per E-Mail
Die Anmeldung am Progamm erfolgt per E-Mail an mobileheizungen@klik.ch. Das jährliche Monitoring erfolgt über das Online-Portal.
01 Teilnehmen: Vor Bestellung schnell und einfach Antrag stellen
Um am Programm teilzunehmen, muss vor der Bestellung eines Geräts ein Antrag an mobileheizungen@klik.ch werden. Die Antragstellung ist einfach und erfordert nur wenige Minuten.
Nach positiver Antragsprüfung erhalten Sie von der Stiftung KliK eine Bestätigung sowie einen Teilnahmevertrag per Post. Der Vertrag hält die Höhe der Abgeltung pro Emissionsreduktion und die Modalitäten ihrer Auszahlung fest. Zudem bestimmt er die Pflichten des Programmteilnehmers, insbesondere zur Erfassung und Mitteilung von Daten. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis Ende 2030.
02 Projekt dokumentieren: Nach Inbetriebnahme Nachweise einreichen und jährlich Zählerstände erfassen
Die Projektdokumentation umfasst die Nachweise des Kaufs und der Inbetriebnahme der mobilen Pelletheizung(en) sowie die Mitwirkung am jährlichen Monitoring. Nach Inbetriebnahme der Pelletheizung(en) müssen folgende Nachweise innert 30 Tagen über das Online-Portal eingereicht werden:
Bestelldatum
Seriennummer
Zählerstand Betriebsstunden und Wärme-/Brennstoffverbrauch vor Inbetriebnahme
Investitionskosten
Bei Vermietung: Mietvertrag inkl. Klausel, die es dem Mieter untersagt, sich den ökologischen Mehrwert vergüten zu lassen
Zusätzliche Nachweisdokumente werden benötigt, wenn der eingesetzte Gerätetyp erstmals beim Programm teilnimmt. Mehr dazu in der Wegleitung.
Im Rahmen des Monitorings müssen Einsatz- bzw. Mietdauer, Einsatzorte, Betriebsstunden, Wärme-/Brennstoffverbrauch inklusive der entsprechenden Nachweise bis Ende Januar jedes Kalenderjahrs über das Online-Portal an die Stiftung KliK übermittelt werden.
03 Förderbeitrag erhalten: Nach positiver Nachweisprüfung Investitionsbeitrag und Betriebsbeiträge erhalten
Die Stiftung teilt dem Programmteilnehmer jährlich die durch das BAFU anerkannte Emissionsverminderung und die Höhe des damit fällig gewordenen Förderbeitrags mit und fordert den Programmteilnehmer zur Rechnungsstellung auf.