Projektbeispiel
Bio-Gemüse
klimafreundlich gekühlt
Da dem Freiburger Bio-Produzenten Fredy Wolf die Umwelt am Herzen liegt, hat er seine konventionelle HFKW-Kälteanlage vorzeitig durch eine klimafreundliche CO₂-Anlage ersetzt.
Fakten und Zahlen
Wolf Bio-Gemüse
Klimafreundliche Kälte, Modul 1: vorzeitiger Ersatz von HFKW-Anlagen
CHF 71'000 (27% der Investition)
98 kW Leistung, 3500 m³ Kühlraumvolumen, 4000mal weniger klimaschädliches Kältemittel
635 tCO2
Damit Konsumentinnen und Konsumenten das ganze Jahr über in den Genuss von frischem Bio-Gemüse kommen, braucht der Freiburger Gemüsegärtner Fredy Wolf ein leistungsfähiges Kühlsystem. Nachdem seine alte Anlage zweimal ein Leck aufgewiesen hatte und schädliche Treibhausgase entwichen waren, wollte er in eine neue Kühlanlage investieren. Der Unternehmer war rasch von einer klimafreundlichen Lösung überzeugt, schreckte aber zuerst vor den hohen Investitionskosten zurück. Das Förderprogramm der Stiftung KliK sei "das Zünglein an der Waage gewesen", sagt Fredy Wolf im Rückblick.
Fragen und Antworten
Der vorzeitige – d.h. vor Ende der technischen Lebensdauer erfolgende – Ersatz von HFKW-Anlagen. Förderbar sind Anlagen in den Bereichen Supermarktkälte sowie Industrie, Gewerbe und Klimakälte. Förderbare Kältemittel sind natürliche Kältemittel (z.B. CO₂ (R744), NH3 (R717), Propan (R290), Isobutan (R600a)) oder synthetische Kältemittel mit sehr geringem Treibhausgaspotential (GWP <10), z.B. HFO.
Die Höhe des Förderbeitrags bemisst sich an der Klimaschutz-Wirkung des vorzeitigen Anlagenersatzes und wird anhand der Füllmenge des ersetzten Kältemittels und der entsprechenden Beitragssätze berechnet.
Je früher, desto besser!
Aufgrund des Auslaufens des Kompensationsmechanismus und des Nachfüllverbots für Kältemittel mit einem GWP von 2500 oder mehr ab 2030, muss die Stiftung KliK die Aufnahme neuer Projekte im Programm Klimafreundliche Kälte in den kommenden Jahren einschränken:
Volle Beitragssätze bei Umsetzung (= Stilllegungsdatum) bis Ende 2025
Gekürzte Beitragssätze bei Umsetzung bis 30.6.2026
Bei späterer Stilllegung keine Förderung mehr
Eine Einreichung von Anträgen ist noch bis 30.6.2025 möglich