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Klimafreundliche Kleinanlagen

Was wird gefördert?

Teilnahmebedingungen

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Bau klimafreundlicher Kleinanlagen, d.h. Anlagen mit klimafreundlichem Kältemittel (v.a. CO₂), die unter der Leistungsgrenze der ChemRRV liegen.

Das Programm richtet sich an Anlagenbesitzer vor allem im Detailhandel und Gewerbe. Um eine Förderung zu erhalten, muss ein Projekt frühzeitig, d.h. vor dem definitiven Entscheid zur Ausführung (Auftragsvergabe), am Programm angemeldet werden.

Kleinanlagen, die einem der folgenden Typen entsprechen, profitieren von einem stark vereinfachten Anmeldeverfahren. Abweichende Ausführungen (Typ d) werden im Einzelfall geprüft.

Typ a

CO2-Kälteanlage, vorwiegend für Kühlmöbel

CO2-Kälteanlage in kleinem Verkaufslokal mit maximal 30 Laufmetern Kühlmöbel (TK und PK)


Andere Kälteabnehmer (z.B. Kühlräume) spielen eine untergeordnete Rolle

Q0 TK ≤ 8 KW

Typ b

CO2-Kombianlage Kühlung/Klimatisierung

CO2-Kälteanlage in kleinem Verkaufslokal mit Kombination von Kühlmöbeln und Klimatisierung (z.B. CO2-Conveni-Pack)
Q0 TK ≤ 8 KW

Angeschlossen an die CO2-Anlage sind:

  • Raumklimatisierung über Klimakassetten,

  • TK-Zelle (maximal 12 m2) und/oder zusätzliche TK-Möbel (maximal 2.5 Laufmeter).

  • PK-Kühlmöbel und/oder PK-Zelle

Typ c

CO2-Kombianlage Kühlmöbel/Kühlräume

CO2-Kälteanlage in kleinem Verkaufslokal mit Kombination von Kühlmöbeln und Kühlzellen

Angeschlossen an die CO2-Anlage sind:

  • PK-Zelle (maximal 20 m2 Fläche), mit «Backloader» und/oder kombiniert mit zusätzlichen PK-Möbeln (maximal 15 Laufmeter)

  • TK-Zelle (maximal 12 m2) und/oder zusätzliche TK-Möbel (maximal 2.5 Laufmeter)

  • Oder Nachweis, dass Q0 TK ≤ 8 KW

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Die ausführlichen Teilnahmebedingungen finden sich in der Wegleitung.

31/05/2024

Wegleitung Kälte Modul 2