Stiftung KliK
Gesetzliche Grundlagen
Pariser Übereinkommen und Schweizer CO₂-Gesetz
Letzte Aktualisierung: April 2024
Pariser Übereinkommen
Im Dezember 2015 verabschiedete die 21. Konferenz der Vertragsstaaten zur Klimarahmen-konvention (UNFCCC) das Pariser Übereinkommen. Als Nachfolgeabkommen zum 1997 verabschiedeten Kyoto-Protokoll stellt es die internationale Klimapolitik seit 2021 auf neue Füsse.
Mit dem Pariser Übereinkommen einigte sich die Weltgemeinschaft darauf, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen. In Artikel 6 sieht es vor, dass Staaten kooperieren können, um ihre Ambition bei der Verminderung von Treibhausgasemissionen zu steigern. Spezifisch ermöglicht Artikel 6.2 die bilaterale Kooperation, wenn die beteiligten Staaten die konkrete Umsetzung des Pariser Übereinkommens in einem bilateralen Klimaabkommen verbindlich regeln.